• Musikschulen unter Druck

Musikalische Bildung in Gefahr

Wenn Rechtsunsicherheit und Fachkräftemangel Zukunft verhindern

Musikalische Bildung ist unverzichtbar. Für Persönlichkeitsentwicklung, Teilhabe und kulturelles Leben in unserer Gesellschaft.

Gleichzeitig steht sie unter massivem Druck:
Rechtsunsicherheit, fehlende Förderung und Fachkräftemangel gefährden ein bewährtes System. Hier wird erklärt, warum musikalische Bildung Daseinsvorsorge ist – und welche politischen und strukturellen Voraussetzungen jetzt nötig sind.

Politische Forderungen

Musikalische Bildung ist mehr als ein „Nice-to-have“. Sie ist Verantwortung.

Tag für Tag ermöglichen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen kulturelle Teilhabe, Bildungsgerechtigkeit und kreative Entfaltung – oft unter unsicheren Bedingungen und ohne verlässliche Perspektiven.

Wer musikalische Bildung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ernst nimmt, muss jetzt handeln: mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, fairer Bezahlung und einer politischen Anerkennung, die sich nicht nur in Worten, sondern in verlässlichen Strukturen zeigt.

Die folgenden Forderungen benennen, was es braucht, damit musikalische Bildung auch morgen noch wirkt.

Drei Voraussetzungen für eine zukunftsfähige musikalische Bildung

Musikalische Bildung funktioniert nur dann nachhaltig, wenn drei Ebenen zusammenspielen:

Diese drei Voraussetzungen bauen aufeinander auf und bilden gemeinsam die Grundlage für ein stabiles, leistungsfähiges System.

Rechtssicherheit als Fundament

Ausgangslage der Musikschulen in Deutschland

In Deutschland gibt es über 2.400 Musikschulen und Musikinstitute: rund 930 kommunale Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und etwa 1.500 freie und private Musikschulen und Musikinstitute, die sich überwiegend aus Unterrichtsgebühren finanzieren.

Freiberufliche Lehrkräfte sind ein tragender Bestandteil des Systems:
An VdM-Musikschulen liegt ihr Anteil bundesweit bei ca. 30%, an privaten Musikschulen arbeiten über 80% der Lehrkräfte auf Honorarbasis.
Die soziale Absicherung der Lehrkräfte erfolgt über die Künstlersozialkasse (KSK), welche den Anteil an der Sozialversicherung übernimmt, der sonst von den Arbeitgebern getragen wird. Die KSK wiederum finanziert sich über die Künstlersozialabgabe, welche die Unternehmen leisten müssen, die Künstler beauftragen. Außerdem erhält sie einen Zuschuss des Bundes.

Ohne rechtssichere selbstständige Tätigkeit funktioniert Musikunterricht in weiten Teilen Deutschlands nicht.

Die ungeklärte Rechtslage zur Selbstständigkeit im Auftrag Dritter gefährdet funktionierende Musikschulstrukturen:

  • Musikschulen ziehen sich aus Honorarverträgen zurück,
  • Lehrkräfte sind massiv verunsichert,
  • Unterrichtsangebote werden abgebaut und hybride Berufsmodelle blockiert.

Ohne Rechtssicherheit können Lehrkräfte nicht arbeiten – und Musikschulen nicht planen.

Die Folge ist eine Kettenreaktion:

  • weniger Lehrkräfte → weniger Unterricht → weniger Zugang zu musikalischer Bildung.

Der DTKV fordert eine gesetzliche Opt-Out-Regelung vom sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfverfahren für selbstständige Lehr- und künstlerische Tätigkeiten, wenn keine Schutzbedürftigkeit besteht.
Ein Honorarvertrag gilt als rechtssicher selbstständig, wenn:

    • beide Vertragsparteien Selbstständigkeit vereinbaren,
    • eine gesetzliche soziale Absicherung besteht (z. B. über die KSK),
    • und die Tätigkeit entsprechend ausgeübt wird.

Dieses Opt-Out ist keine Ausnahme vom Statusrecht, sondern eine sachgerechte Befreiung vom Prüfverfahren bei objektiv fehlender Schutzbedürftigkeit.

Die Künstlersozialversicherung ist eine tragende Säule selbstständiger künstlerischer Tätigkeit. Ihre Mitgliedschaft muss im Statusrecht ausdrücklich als Indiz für fehlende Schutzbedürftigkeit anerkannt werden.

Das schafft Rechtssicherheit, entlastet Auftraggeber und schützt bewährte Bildungs- und Kulturstrukturen.

Zusätzlich bedarf es klarer Regelungen, insbesondere in § 7 SGB IV:

  • Neutralstellung branchentypischer Organisationsformen
    (feste Unterrichtszeiten, Raumnutzung, pädagogische Abstimmung),
  • klare Abgrenzung zwischen fachlicher Kooperation und sozialversicherungsrechtlicher Eingliederung,
  • stärkere Berücksichtigung des übereinstimmenden Parteiwillens,
  • Begrenzung des Verwaltungsermessens durch klare Kriterien.

Ergänzend zeigt der Blick auf andere Bildungsbereiche:

  • Volkshochschulen (über 90% Honorarkräfte)

  • Sprachschulen (über 90%)

  • Tanzschulen (70 - 80%)

  • Hochschulen (20 - 50% Lehrbeauftragte)

Freiberufliche Lehre ist kein Ausnahmephänomen, sondern ein grundlegendes Strukturmerkmal moderner Bildungslandschaften.

Dieser Befund verstärkt die Argumentation für die Musikschulen – er ersetzt sie nicht.

  • VdM
  • Freie Musikschulen

Verteilung Musikschulen Deutschland

Fazit

  • Ohne Rechtssicherheit gibt es keine stabile Musikschullandschaft.

  • Ohne stabile Musikschulen gibt es keine musikalische Bildung.

Künstler & Pädagoge zugleich

Der Duale Weg – so funktioniert der Musikberuf in der Praxis

Bereits im Sommer 2024 prägte der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) als größter Berufsverband für Musikberufe in Deutschland den Begriff des Dualen Wegs.

Der Duale Weg beschreibt die berufliche Realität im Kulturbereich – insbesondere in der musikalischen Bildung:

Selbstständige Tätigkeiten und abhängige Beschäftigungen sind etablierte, notwendige und gleichwertige Formen der Erwerbsarbeit. Beide werden gebraucht – keine kann die andere ersetzen.

Abhängige Beschäftigungen sollten dort ausgebaut werden, wo sie fachlich sinnvoll, strukturell möglich und von den Beteiligten gewünscht sind.

Gleichzeitig müssen selbstständige Tätigkeiten im Auftrag Dritter rechtssicher, barrierearm und verlässlich möglich bleiben.

Die freie Wahl der Erwerbsform ist kein politisches Zugeständnis, sondern ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht.

Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Berufsausübung.
Dazu gehört auch die Entscheidung,

  • ob jemand angestellt,
  • selbstständig
  • oder in einer Kombination aus beiden Formen arbeiten möchte.

Ein modernes Berufsmodell muss diese Freiheit respektieren – nicht einschränken oder faktisch verunmöglichen.

Der Duale Weg setzt genau hier an:
Er schafft Rahmenbedingungen, in denen unterschiedliche Erwerbsformen gleichberechtigt nebeneinander bestehen können.

Eigene DTKV-Umfragen zeigen ein sehr klares Bild über die Wünsche der Berufsangehörigen:

  • rund 1/3 möchten angestellt arbeiten

  • rund 1/3 möchten selbstständig arbeiten

  • rund 1/3 möchten beides kombinieren

Es gibt kein einheitliches Wunschmodell.
Die Vielfalt der Erwerbsformen ist gewollt – und Realität.

Der Duale Weg ist das einzige Modell, das dieser Verteilung gerecht wird, statt eine Erwerbsform gegen die andere auszuspielen.

Das Berufsbild von Musikerinnen und Musikern ist heute vielfältig und hybrid.
Ein Nebeneinander von

  • Konzertieren
  • Komponieren
  • Produzieren
  • Arrangieren
  • Unterrichten

ist keine Ausnahme, sondern für viele die gelebte Realität.

Diese Vielfalt erfordert:

  • Flexibilität, wie sie selbstständige Tätigkeit ermöglicht,
  • und zugleich Stabilität, wie sie pädagogische Arbeit in verlässlichen Strukturen bietet.

Der Duale Weg verbindet beides: künstlerische Freiheit und pädagogische Sicherheit.

Er ist damit kein Kompromiss, sondern ein realistisches und zukunftsfähiges Leitmodell.

Aktuelle Daten zeigen:

Über 70 % der Musikpädagog*innen in Deutschland arbeiten künstlerisch UND pädagogisch
(Quelle: Deutsches Musikinformationszentrum)

Das ist:

  • kein Übergangsmodell,
  • kein Notbehelf,
  • sondern ein international anerkanntes Berufsbild.

Unterrichten ist für die meisten Musikerinnen und Musiker kein Ersatz für künstlerische Arbeit, sondern ein integraler Teil ihrer beruflichen Identität.

Die MiKADO-Studie und zahlreiche Praxiserfahrungen zeigen klar:

Die Attraktivität des musikpädagogischen Berufs hängt entscheidend davon ab,

  • künstlerisch tätig bleiben zu können,
  • gleichzeitig aber Planbarkeit, Einkommenssicherheit und Anerkennung zu haben.

Ein Entweder-oder zwischen Kunst und Pädagogik wird diesen Bedürfnissen nicht gerecht.

Ohne Attraktivität gibt es keinen Nachwuchs. Ohne Nachwuchs gibt es keine musikalische Bildung von morgen.

Der Duale Weg ermöglicht:

  • pädagogische Tätigkeit im Rahmen öffentlicher und privater Bildungsangebote
  • künstlerische Selbstverwirklichung
  • flexible Lebens- und Arbeitsmodelle
  • hohe Arbeitszufriedenheit
  • eine starke Berufsidentität

Kein Künstler oder Pädagoge – sondern Künstler UND Pädagoge.

Fazit

Der Musikberuf der Zukunft ist frei, vielfältig und selbstbestimmt. Er ist dual.

  • Der Duale Weg respektiert die Berufsfreiheit

  • stärkt die Attraktivität des Berufs

  • und ist Voraussetzung für Nachwuchs und Zukunftsfähigkeit

Musikalische Bildung

Musikalische Bildung ist Daseinsvorsorge

Musikalische Bildung ist keine freiwillige Kulturleistung. Sie erfüllt zentrale öffentliche Aufgaben. Studien aus Bildungsforschung, Neurowissenschaften und Sozialwissenschaften belegen ihre Wirkung auf: – kognitive Entwicklung, – soziale Fähigkeiten, – emotionale Stabilität, – kulturelle Teilhabe, – Kreativität und Zukunftskompetenzen.

Trotz dieser Bedeutung wird musikalische Bildung in Deutschland bislang nur teilweise strukturell gefördert. Während bestimmte Trägerformen Unterstützung erhalten, tragen über tausend private Musikschulen und tausende freie Musikpädagoginnen und Musikpädagogen denselben Bildungsauftrag – häufig ohne vergleichbare Förderung.

Die Folgen sind ungleiche Zugangschancen, Fachkräftemangel, regionale Angebotslücken und eine sinkende gesellschaftliche Wertschätzung musikalischer Bildung.

Daseinsvorsorge braucht Gleichbehandlung, Förderung und Anerkennung – unabhängig von Trägerschaft oder Beschäftigungsform.

Daseinsvorsorge bedeutet staatliche Verantwortung für Aufgaben, die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind. Sie umfasst immer zwei Ebenen:

  • Die Bereitstellung eines Angebots

  • Die Sicherung der Fachkräfte, die dieses Angebot tragen

Musikalische Bildung erfüllt diese Kriterien in besonderem Maße. Sie schafft soziale Räume, wirkt integrativ, fördert demokratische Kompetenzen und stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Wirkung entsteht nicht durch Musik allein, sondern durch professionelle pädagogische Arbeit.

Musikalische Bildung ist eine Infrastrukturleistung. Sie bildet die Grundlage für Unterricht, Ensemble- und Orchesterarbeit, Schulkooperationen, Ganztagsangebote und den Nachwuchs für Kultur- und Kreativwirtschaft.

Ohne gesicherte Musikpädagoginnen und Musikpädagogen bricht diese Infrastruktur zusammen. Regionen werden abgehängt, und Bildung wird vom Wohnort oder Einkommen abhängig.

Daseinsvorsorge bedeutet: Zugang zu musikalischer Bildung darf kein Zufallsprinzip sein.

Ohne Musikpädagoginnen und Musikpädagogen gibt es keinen Musikunterricht. Ohne Musikunterricht keine musikalische Bildung. Die Realität zeigt jedoch:

  • Viele Lehrkräfte arbeiten unter prekären Bedingungen

  • mit unklarer Rechtslage

  • unzureichender Bezahlung

  • und fehlender Perspektive

  • Nachwuchs bleibt aus

  • weil der Beruf an Attraktivität verliert.

Eine Bildungsaufgabe kann nicht als gesichert gelten, wenn die Menschen, die sie erfüllen, selbst nicht abgesichert sind.

Die Künstlersozialversicherung ist eine tragende Säule der sozialen Absicherung selbstständiger Künstlerinnen und Künstler und zugleich eine zentrale Voraussetzung für rechtssichere selbstständige Erwerbstätigkeit im Kulturbereich. Sie gewährleistet eine einkommensabhängige Absicherung in der Kranken- und Rentenversicherung und trägt entscheidend zur Stabilität selbstständiger Berufsverläufe bei.

Der DTKV plädiert dafür, die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung im Rahmen des sozialversicherungsrechtlichen Statusrechts ausdrücklich als relevanten Faktor im Rahmen der Schutzbedürftigkeitsprüfung anzuerkennen.

Die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der Künstlersozialversicherung erfordert eine stabile Finanzierungsbasis. Dazu gehören eine angemessene Beteiligung des Bundes, die Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerterkreise sowie Regelungen, die den besonderen, häufig schwankenden Einkommensverläufen selbst-ständiger Künstlerinnen und Künstler Rechnung tragen. Die konkrete Ausgestaltung der nachzuweisenden sozialen gesetzlichen Absicherung, sowohl in ihrer Höhe als auch in der Nachweishäufigkeit, fällt in den Aufgabenbereich des Gesetzgebers.

Politische Forderungen

Musikalische Bildung ist Daseinsvorsorge – und braucht politische Klarheit und Verlässlichkeit.

  • Rechtssichere Rahmenbedingungen für selbstständige Lehrkräfte im Auftrag Dritter

  • Klare gesetzliche Regelungen im Statusprüfverfahren, inklusive einer Opt-Out-Möglichkeit

Faire Vergütungsstrukturen und soziale Absicherung, u. a. durch:

  • die Stärkung und Weiterentwicklung der Künstlersozialkasse (KSK)

Förderung aller Trägerformen der musikalischen Bildung, u. a. durch:

  • die steuerliche Absetzbarkeit von Unterrichtsgebühren

  • eine bedarfsgerechte Ausweitung des Bildungs- und Teilhabepakets (z. B. von derzeit 15 € auf 50 €)

  • Planbare und verlässliche Arbeitsbedingungen, die Rechtssicherheit schaffen, Investitionen ermöglichen und langfristige Perspektiven für Lehrkräfte und Träger bieten

  • Gesellschaftliche und politische Anerkennung des Berufsbildes von Musikpädagoginnen und Musikpädagogen

Studien zum Dualen Weg

Ergebnisse einer Repräsentativbefragung zu Erwerbstätigkeit, wirtschaftlicher Lage und Ausbildungswegen von Berufsmusizierenden. Hrsg. vom Deutschen Musikrat / Deutsches Musikinformationszentrum (miz) in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD)

Die Studie „Musikwirtschaft in Deutschland 2024“ hat das Ziel, die volkswirtschaftliche Bedeutung der deutschen Musikwirtschaft in ihrer Gesamtheit zu erfassen und darzustellen. Für die Durchführung der Studie war Oxford Economics verantwortlich.